Vorbaukamerasystem (VKMS) für den Querverkehr

Bei Kraftfahrzeugen mit Frontanbaugerät und einer Sichtfeldeinschränkung durch Vorbaumaßüber-schreitung von mehr als 3,50 m ist es erforderlich, durch entsprechende betriebliche Maßnahmen das beeinträchtigte Sichtfeld (bei Querverkehr) auszugleichen. In der Regel erfolgt dies durch einen Einweiser, der dem Fahrzeugführer die erforderlichen Hinweise gibt.

Basis für diese Regelung ist die StVZO §35b Absatz 2 in Verbindung mit der Richtlinie zur Beurteilung des Sichtfeldes selbstfahrender Arbeitsmaschinen vom 25.4.1995 (VkBI., Heft 9 S. 274).

Das Verkehrsblatt Heft 23-2016 Nr. 180 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt eine Empfehlung für geeignete Kamera-Monitor-Systeme ab (Vorbaukamerasystem). Damit wird die Möglichkeit geschaffen, dass auch der Einsatz eines solchen Vorbaukamerasystems (VKMS) als Ausgleich für ein beeinträchtigtes Sichtfeld vorgesehen werden kann. In diesem Fall kann auf den Einweiser verzichtet werden.

So profitieren Sie

  • Geeignet bei Querverkehr, Hofausfahrten und Kreuzungen
  • Erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen eines Vorbaukamerasystems (VKMS)
  • DLG-geprüft für Serienabnahme oder Einzelabnahme
  • Keine Reflexionen auf Kamerafrontglas durch interferenzoptische Beschichtung
  • Kamera mit streulichtoptimiertem Objektiv und Automotive-CMOS-Sensor
  • Hohe Flexibilität erlaubt Anpassung an unterschiedlichste Vorbaugeräte
  • Auch im Winterbetrieb einsatzfähig mit Heizung und Hochdruckreinigungs-Set
  • Robuste Bauweise garantiert lange Lebensdauer im rauen Einsatz
  • Qualität „Made in Germany‟

Mehr über die eingesetzten Motec Kamerasysteme erfahren